Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Juli 2021

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Breiten Raum nahm in der Juli-Sitzung des Stadtrats die Frage der Auslagerung von Klassen während der SANIERUNG DES SCHULZENTRUMS ein. Hierzu war bereits im November 2019 eine reine Containerlösung beschlossen worden, nachdem der Stadtrat sich mehrheitlich geweigert hatte, eine Auslagerung in leerstehende Schulräume etwa in Hebertsfelden oder Falkenberg auch nur in Erwägung zu ziehen. Auch beim Treffen der Steuerungsgruppe vor zwei Wochen hatte diese von der UWG erneut vorgebrachte Idee keine Freunde gefunden. Die Verwaltung schlug nun vor, die Stadtbücherei interimsweise an einen noch zu bestimmenden Standort zu verlegen, in den dadurch freiwerdenden Räumlichkeiten provisorisch 16 Klassenzimmer einzubauen und nur die restlichen 8 Räume durch Container abzudecken, was zu einer Kostenreduzierung um 1,171 Mio. € führen sollte. Angesichts des noch immer verbleibenden Betrags von 2,465 € Mio. und eines nachdrücklichen Plädoyers von Helmut Gabriel (UWG) wollten allerdings verschiedene Protagonisten eine Auslagerung nach Hebertsfelden oder Falkenberg nun plötzlich doch in Betracht ziehen. Auch sollten weitere Varianten geprüft werden, was seitens der Verwaltung eigentlich schon im November angekündigt worden, tatsächlich aber lediglich in sehr beschränktem Umfang geschehen war. Nicht nur deshalb wurde von verschiedenen Seiten deutliche Kritik an der schleppenden Behandlung des Themas Schulsanierung im Rathaus im vergangenen Jahr geäußert. Auf Nachfragen von Christoph Lugeder und Dr. Andreas Stegbauer (beide UWG) stellte sich schließlich heraus, dass die erhoffte Kostenreduzierung sich aus verschiedenen Gründen gar nicht in der genannten Höhe einstellen würde. Da der Projektsteuerer jedoch auf eine Entscheidung in dieser Sitzung drängte, beschloss der Stadtrat mehrheitlich die von der Verwaltung vorgestellte Variante mit der Maßgabe, dass weitere Alternativen geprüft werden sollten. Die UWG stimmte dagegen, weil die Sache ganz offensichtlich gar nicht entscheidungsreif war.

Die BauArt GmbH stellte das Konzept für den neuen BIERGARTEN DES OBERWIRTS vor. Obwohl ein Drittel der Plätze entgegen dem seinerzeit einstimmig beschlossenen Rahmenplan für Gern vor der Schlossmauer liegen soll, scheint der gestalterisch sehr ansprechende Entwurf zumindest die Mehrzahl der Stadtratsmitglieder überzeugt zu haben, wie die teils euphorischen Reaktionen zeigten.

Keinerlei Beanstandungen ergab die örtliche Rechnungsprüfung 2020 für die STADTWERKE. Der Jahresüberschuss liegt um 166.000 € über dem Planansatz. Dies ist v.a. durch einen wohl pandemiebedingt deutlich erhöhten Wasserverbrauch in den Privathaushalten bedingt. Der Aufsichtsrat wurde einstimmig entlastet. In diesem Zusammenhang wurde auch endlich die dort im Sommer 2020 beschlossene Erhöhung des Wasserpreises erläutert, was SPD und UWG seitdem immer wieder gefordert hatten. Ausschlaggebend für die Erhöhung waren v.a. die Kostensteigerungen in den zurückliegenden 6 Jahren gewesen, auch der beauftragte Wirtschaftsprüfer hatte dies empfohlen.

Ebenfalls einstimmig wurde die weitere Vorgehensweise bei der Schaffung zusätzlicher KINDERBETREUUNGSPLÄTZE beschlossen. Vom Konzept sogenannter Mini-KiTas nimmt man Abstand, da das von der Stadt zu tragende Defizit bei diesen das 3- bis 4-fache des ansonsten bei den städtischen Einrichtungen auflaufenden Betrags erreichen würde und der private Betreiber eine 10-jährige Vertragslaufzeit forderte. Ohnehin ist die Warteliste von Kindern mit Betreuungsbedarf mittlerweile wieder etwas kürzer geworden. Angedacht ist außerdem die Einrichtung einer Nachmittagsgruppe in Kirchberg oder Gern. Auch der Neubau einer KiTa wird weiterverfolgt.

Für die Lieferjahre 2023 bis 2025 steht die Bündelausschreibung für die KOMMUNALE STROMBESCHAFFUNG an. Mit 16 Ja- bei 6 Gegenstimmen - letztere aus der CSU - votierte der Stadtrat auch diesmal für die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenbonus. Bei Mehrkosten von nur ca. 8.000 € leistet damit in Zeiten der Erderhitzung die Stadt ihren eigenen Beitrag zur Energiewende.

Die jüngere Rechtsprechung zur Konkretisierung der RÄUM- UND STREUPFLICHT machte den Erlass einer neuen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ erforderlich. Von der Übertragung dieser Pflicht auch auf Anlieger von Fahrbahnen, an denen kein Gehweg verläuft, wurde letztlich abgesehen. Die UWG hatte dies befürwortet, weil es der Musterverordnung des Städte- und Gemeindetags entspräche, damit alle Grundstückseigentümer gleichbehandelt würden und die Sicherheit für Fußgänger gesteigert würde.

Die neue STELLPLATZSATZUNG erleichtert durch Reduzierung der Anforderungen nunmehr die Schaffung von Wohnraum v.a. im Innenbereich. Auf Anregung von Christoph Lugeder wird jenseits dieses Bereichs künftig ebenfalls stärker differenziert. Nicht durchsetzen konnte sich der andernorts bereits umgesetzte Vorschlag eines Stellplatznachweises bei Mehrparteienhäusern auch für Fahrräder.