Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Januar 2022
Das wichtigste Thema im öffentlichen Teil der ersten Stadtratssitzung des neuen Jahres war naturgemäß der HAUSHALTS- UND FINANZPLAN DER STADT EGGENFELDEN. 2022 wird demnach die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.624.300 € nicht erreicht, es ist sogar umgekehrt eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 206.600 € nötig. Der Vermögenshaushalt kann seinerseits nur durch eine Kreditaufnahme gedeckt werden. Auch 2023 wird die Mindestzuführung nicht erreicht. 2024 und 2025 soll sie nach derzeitiger Planung zwar übertroffen werden, weitere Darlehensaufnahmen sind dennoch unvermeidlich. Unter dem Strich wird sich die Stadt bis 2025 mit weiteren 5.016.700 € netto verschulden. UWG-Fraktionssprecher Dr. Andreas Stegbauer fand in seiner Stellungnahme klare Worte zu dieser Misere, bot aber wie im Vorjahr die konstruktive Mitarbeit seiner Fraktion an, um die Stadt wieder auf Kurs zu bringen. Auch von anderer Seite gab es Kritik, teils deutlich, teils zurückhaltend; ob den hehren Worten - anders als im vergangenen Jahr - diesmal auch Taten folgen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Am Ende der Debatte wurde der Haushalts- und Finanzplan mit großer Mehrheit bei lediglich zwei Gegenstimmen aus der FWG-Fraktion angenommen - eine kam von 2. Bürgermeister Werner Schießl, nachdem er bei den Vorberatungen im Hauptausschuss noch für die Annahme votiert hatte; eine Begründung hierfür gab er nicht.
Auch bei der BRUDERHAUSSTIFTUNG ist eine Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt erforderlich, die aber - anders als beim städtischen Haushalt - mit nur 1.600 € nicht wirklich besorgniserregend ist, zumal dem momentan Rücklagen von 109.270 € und ein Schuldenstand von 0 € gegenüberstehen. Gleichwohl war man sich einig, dass auch hier Wachsamkeit geboten ist. Hier erfolgte die Annahme des Haushalts ohne Gegenstimme.
Einhellig war das Votum auch bezüglich der Entwurfsplanung für die notwendige Erneuerung der Schlammentwässerungsanlage in der städtischen KLÄRANLAGE. Diese wird mit Gesamtkosten von ca. 480.000 € zu Buche schlagen, die sich innerhalb von acht Jahren amortisieren sollen.
Ebenfalls einstimmig wurde die Erschließungseinheit für das GEWERBEGEBIET GSCHWEND nach § 130 BauGB festgelegt. Dies ist für die Berechnung der Erschließungsbeiträge erforderlich.
Vertagt wurde auf Antrag der UWG-Fraktion die Beschlussfassung über die Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über das LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN (LEP). Wesentliche Informationen hierzu waren dem Stadtrat erst am Vortag der Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Da allein der Verordnungsentwurf über 100 Seiten umfasst und eine Aufbereitung durch die Verwaltung nicht erfolgt war, bestand das Gremium geschlossen auf einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und einer Behandlung in einer der nächsten Sitzungen.