Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Februar 2021

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Wer aufsässig ist, wird von Landrat Michael Fahmüller mit LIEBESENTZUG bestraft: Auftragsgemäß übermittelte Bürgermeister Martin Biber dem Eggenfeldener Stadtrat in der März-Sitzung die Botschaft aus Pfarrkirchen, dass der Landrat empört darüber ist, dass einige böse Buben in der Januar-Sitzung beharrlich nach den Gründen für den Rückzieher des Landkreises bei den Breitband-Clustern gefragt hatten, und er deshalb künftig keinen seiner Mitarbeiter mehr in die Sitzungen entsendet.

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Beitritt zu einem KOMMUNALEN ENERGIEEFFIZIENZNETZWERK unter Federführung des Instituts für Systemische Energieberatung an der Hochschule Landshut. Neben energietechnischer Beratung erwartet man sich Unterstützung beim Aufbau eines kommunalen Energiecontrollings und Benchmarkings. Bei einer Förderquote von 70 % und einem Eigenanteil von ca. 15.000 €, verteilt über drei Jahre, ist der finanzielle Aufwand überschaubar.

Diverse Nachträge bei der Sanierung der ALTEN BRAUEREI, insbesondere für eine verbesserte Lüftung der Catering-Küche, führen zu Mehrkosten von etwa 27.000 €. Die Änderung wurde mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Vertagt ist dagegen die Entscheidung über die Gestaltung der Außenanlagen. Die Änderungen des ursprünglichen Entwurfs waren in der Steuerungsgruppe nicht im Einzelnen vorberaten worden und wurden jetzt dem Stadtrat zur Abstimmung im Paket vorgelegt. Da z.B. ein hängender Garten zwar schön, aber vermutlich nicht ganz billig ist, soll das Thema zur nächsten Sitzung noch einmal in Gestalt mehrerer Varianten aufbereitet werden.

Bürgermeister Martin Biber wurde ermächtigt, auf der Grundlage des Auswahlverfahrens und in Absprache mit den Fraktionssprechern den Auftrag für die PROJEKTSTEUERUNG bei der Schulsanierung selbst zu vergeben. Da die Vergabe aus formalen Gründen nicht vor dem 6. April erfolgen kann und die nächste Stadtratssitzung ohnehin am 13. April stattfindet, sah die UWG-Fraktion für diese Ermächtigung keine Notwendigkeit und stimmte als einzige dagegen.

Wieder einmal auf der Tagesordnung stand die Beschaffung mobiler LUFTREINIGUNGSGERÄTE für die Grund- und Mittelschule. FWG-Fraktionssprecher Werner Schießl erklärte zunächst, sie hätten in der letzten Sitzung gar keinen entsprechenden Antrag gestellt - was eine gewisse Verwunderung auslöste -, und kritisierte die Vorschläge der Verwaltung dazu. Von UWG-Seite legten Helmut Gabriel und Dr. Andreas Stegbauer anhand der einschlägigen Studien wieder detailliert dar, dass die Geräte allenfalls dann von Nutzen wären, wenn die vierfache Menge beschafft und eingesetzt würde, und selbst dann weder die Maskenpflicht noch das regelmäßige Lüften entfielen. Dennoch wurde, da diesmal mehrere Mitglieder der CSU-Fraktion, die zuletzt gegen die Anschaffung votiert hatten, nun plötzlich doch dafür waren, am Ende der Debatte mit 14:8 Stimmen beschlossen, weitere Luftreinigungsgeräte zu kaufen. Allerdings werden nochmals neue Angebote eingeholt. Fortsetzung folgt am 13. April.

Keine Mehrheit fand der Antrag der UWG-Fraktion, dass die Stadt im Regelfall von ihrem WIEDERKAUFSRECHT Gebrauch machen solle, wenn der Erwerber eines Grundstücks, das er von ihr gekauft hat, dieses nicht bebaut. Die Stadt könnte es dann gemäß den Vertragskonditionen zum selben Preis zurückkaufen und wieder für alle Interessenten öffentlich anbieten. In der Praxis macht sie von dieser Option allerdings nie Gebrauch, so dass das Grundstück vom Erwerber unter Ausschluss der Allgemeinheit an eine beliebige Person weitergereicht werden kann. Die FWG-, die SPD- und größtenteils auch die CSU-Fraktion finden das aber okay.

Keine größeren Beanstandungen ergab laut Johanna Leipold (SPD) die RECHNUNGSPRÜFUNG 2019.

Hoch her ging es dann noch einmal gegen Ende der Sitzung. Auf Antrag des Eigentümers soll ein Gewerbegebiet an der Zellhuber Straße zum Teil in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Als sich auf Nachfrage von Dr. Andreas Stegbauer herauskristallisierte, dass es sich wieder einmal um eine unzulässige GEFÄLLIGKEITSPLANUNG handelt, die allein das Ziel verfolgt, dem Eigentümer den ansonsten nicht gestatteten Bau eines Wohnhauses für eigene Zwecke zu ermöglichen, wurden Bürgermeister Martin Biber und sein Stellvertreter Werner Schießl sichtlich nervös. Letzterer versuchte gar, mittels eines Antrags zur Geschäftsordnung dem UWG-Fraktionssprecher das Wort zu entziehen, was indes die Mehrheit des Stadtrats verweigerte. Auf Nachfrage von Helmuth Lugeder (UWG) stellte sich weiter heraus, dass es seinerzeit sogar die Stadt selbst gewesen war, die dem nunmehrigen Antragsteller das Grundstück als Gewerbegrund verkauft hatte - jetzt will die Stadt es teils zum Wohngrund aufwerten, der Planungsgewinn verbliebe komplett beim Eigentümer. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Vorhabens hielt aber mit Ausnahme der UWG-Fraktion und eines Mitglieds der Grünen letztlich niemanden davon ab, der Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.