Aus dem Stadtrat Eggenfelden - Dezember 2021
Die städtische WIRTSCHAFTSFÖRDERGESELLSCHAFT MBH hat das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 8.785.814 € abgeschlossen, der Überschuss beläuft sich auf 8.385 €, wie in der letzten Stadtratssitzung des Jahres 2021 bekanntgegeben wurde. Die Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrats war lediglich Formsache.
Wenig zu kritisieren hatte der RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2020. So hatte 1. Bürgermeister Martin Biber für eine Personalentwicklungsmaßnahme mit Kosten von über 10.000 € keine Vergleichsangebote eingeholt und unter Verstoß gegen die Geschäftsordnung den Hauptausschuss auch nicht über die Auftragserteilung informiert. Ansonsten bezogen sich die Beanstandungen weitgehend auf immer wiederkehrende Themen wie Verspätungen bei Abrechnungen oder die Anschaffung von Gesetzestexten in Papierform, obwohl diese auch online verfügbar sind. Einstimmig wurde sodann die Jahresrechnung der Stadt festgestellt und dem 1. Bürgermeister Entlastung erteilt.
Die Generalsanierung der städtischen VIERFACHTURNHALLE muss 2022 fortgesetzt werden, um nicht aus der öffentlichen Förderung zu fallen. Bei Gesamtkosten von etwa 1,6 Mio. € beläuft sich der städtische Eigenanteil auf rund 922.000 €. Der Durchführungsbeschluss erging ohne Gegenstimme.
Da sich diese Maßnahme über mehrere Haushaltsjahre erstrecken wird, musste für 2021 ein 2. NACHTRAGSHAUSHALT beschlossen werden, in dem entsprechende Verpflichtungsermächtigungen enthalten sind. Auch diese Entscheidung fiel einstimmig.
In Giglberg soll eine PV-FREIANLAGE entstehen, was eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht. Anders als in diversen Fällen aus jüngerer Zeit handelt es sich um keine unerlaubte Gefälligkeitsplanung, da der betreffende Bereich bereits in der Eggenfeldener Solarstudie von 2010 als möglicher Standort enthalten ist und es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt, also bereits eine planerische Rechtfertigung besteht und die Änderung nicht ausschließlich einem privaten Interesse folgt. Auch soll die Biodiversität der Flächen erhöht werden. Das Votum des Stadtrats fiel daher einhellig positiv aus. Martin Roiner (SPD) war als Antragsteller von der Abstimmung ausgeschlossen.
Nicht nur die örtliche Rechnungsprüfung hat ein Auge auf das städtische Finanzgebaren, sondern auch der BAYERISCHE KOMMUNALE PRÜFUNGSVERBAND, der sich diesmal den Neubau des Feuerwehrhauses 2013 und die Erschließung des Baugebiets Bruck 2017 angesehen hatte. Während sich hinsichtlich der Erschließungsmaßnahme keine einzige Beanstandung ergab, wurden in Bezug auf das Neubauprojekt insbesondere das Unterlassen einer systematischen und vollständigen Kostenplanung, Aufzahlungen ohne schriftliche Nachtragsvereinbarungen sowie das Fehlen von Leistungs- und Mengennachweisen in Rechnungen bemängelt.
Die über die Jahre immer zahlreicher gewordenen städtischen Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc., die unter den Oberbegriff der Beiräte fallen, wurden teils ohne Rechtsgrundlage eingerichtet. Zwecks Behebung dieser rechtswidrigen Zustände hat die UWG-Fraktion den Erlass einer SATZUNG ZUR REGELUNG DER RECHTSVERHÄLTNISSE KOMMUNALER BEIRÄTE beantragt, eine Initiative, die auch vom Rathaus ausdrücklich unterstützt wird. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss sollte der Stadtrat nun fassen, um die Sache in der Folge zur Entwurfsfertigung an die Verwaltung, dann zur Vorberatung in den Hauptausschuss und anschließend wieder zur Verabschiedung in den Stadtrat zu geben. Obwohl somit Details einer künftigen Satzung explizit nicht Gegenstand der jetzt anstehenden Entscheidung, sondern des weiteren Verfahrens waren, wurden solche aus den Reihen der SPD-Fraktion heraus munter diskutiert, allerdings nicht mit dem erwünschten Ergebnis; zudem witterte man ein unerhörtes Mehr an Bürokratie, wenn sich Verwaltung und Stadtrat an Recht und Gesetz halten. Gegen drei Stimmen aus der SPD-Fraktion votierte der Stadtrat am Ende für den Erlass einer noch auszuarbeitenden Satzung.