Aus dem Kreistag - berufliches Bildungszentrum PAN
UWG-Fraktion zum „Moratorium Berufliches Bildungszentrum Pfarrkirchen Antrag FWG, Grüne, UWG“
Der Antrag wurde von den Grünen und Freien Wählern formuliert und die UWG angefragt, ob sie den Antrag unterstütze. Wir halten den Antrag für sinnvoll und haben in der Fraktion vereinbart, diesen zu unterstützen. Unterzeichnet wurde der Antrag von den Fraktionssprechern Werner Schiessl (FWG), Günter Reiser (Grüne) und Marion Biermeier (UWG). Nachdem im vorberatenden Kreisausschuss bereits die zwei FWG-Vertreter gegen den eigenen Antrag gestimmt haben, hat Werner Schiessl im Kreistag diese „Rolle rückwärts“ ebenfalls vollzogen. Fakt ist also, dass die Freien Wähler im Kreistag am 14.03.2022 gegen ihren eigenen Antrag gestimmt haben. Möge jeder daraus seine Schlüsse ziehen.
Im Kreistag selbst ging Herr Hanig (Grüne) auf den Inhalt des Antrags ein. Wolfgang Grubwinkler steuerte ergänzend dazu die folgenden Gedanken im Plenum bei:
Der Antrag war allein schon deshalb wichtig, weil sich das erste Mal das höchste Gremium des Landkreises - der Kreistag-mit dem Neubau der Berufsschule in Pfarrkirchen in einer Debatte beschäftigt.
Dies ist sehr ungewöhnlich, da die historisch größe Investition des LK mit bisher geschätzten 126 Mio Baukosten und 28 Mio Ausstattung bisher nicht im Kreistag diskutiert worden ist.
In der Bayerischen Landkreisordnung Art. 23 zählt zu den Aufgaben des Kreistags: (1) Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürger. Er entscheidet im Rahmen des Art. 22 über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung. (2) Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Jedem Kreisrat muß durch das Landratsamt Auskunft erteilt werden.
Die Landkreisordnung sagt in Art. 26 über die Aufgaben des Kreisausschusses. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten.
Chronologie der öffentlichen Beratung im Kreisausschuss:
17.04.2015 15.11.2017
23.09.2020
Generalsanierung des Südtrakts (Kosten ca. 3,5 Mio EUR) Beauftragung Wirtschaftlichkeitsprüfung
Ergebnis Wirtschaftslichkeitsprüfung und Definition weiteres Vorgehen: Architektenwettbewerb für Neubau
(Gesamtkosten Sanierung 28,9 Mio; Neubau 29,4 Mio)
PNP 17.11.17 Gewaltige Investion in die Berufsschule
Neubaubeschlüsse HPZ (13,2 Mio EUR); Neubau Berufsschulzentrum (126 Mio EUR; BA 4 Sporthalle nicht kalkuliert); Neubau Bauhof Pfarrkirchen (16 Mio EUR); in Summe: 155,2 Mio
PNP 26.9.20 Grünes Licht für 126 Millionen-Projekt. Kreisausschuss beschließt einstimmig Neubau des Berufsschulzentrums in Pfarrkirchen
Laut Pressesprecher Kempf in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Pfarrkirchen wird der Förderantrag wie geplant bis September 2021 eingereicht (PNP 29.7.2021).
Aus UWG-Sicht sprechen neben den finanziellen Themen (mindestens 160 Mio EURO) die folgenden Fragen für ein Moratorium, also die Zeit, noch einmal inne zu halten und über Alternativen der Sanierung/des Neubaus nachzudenken, bevor es dafür zu spät ist und es keine Rückkehr mehr gibt:
Warum treffen 13 Kreisräte so weitreichende Entscheidungen, statt das Hauptorgan Kreistag mit 61 Mitgliedern. Ist das rechtlich überhaupt statthaft? Wo bleibt hier die Transparenz?
Wie stellt sich die Finanzierung dar? Gibt es für die genannten 46 Mio EUR Förderung einen Zuwendungsbescheid bzw. einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn?
Welche Förderkulisse kommt zum Tragen? FAG-Mittel und/oder KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (gestoppt am 24.01.2022). Seit 22.02.22 ist wieder Förderung für Sanierungen möglich. Förderung von Neubauten bleibt ausgesetzt.
Laut Bundesumweltministerium entfallen 60% aller CO2 Emissionen auf den Neubau, 30% auf den Betrieb und 10% auf den Abriss. Wie wichtig ist dem Landkreis der Klimaschutz?